2. Sortierkampagne der Gelben Tonne - Mülltrennung wirkt!
Im April dieses Jahres fand die groß angelegte Sortierkampagne „Mülltrennung wirkt“ durch die Firma Interzero im Auftrag des Dualen System Deutschland statt. Die Kampagne bestand in erster Linie auf einer Bestandsermittlung der Sammelqualität der Wertstoffe in den Gelben Tonnen mit anschließender Werbung in lokaler Presse, Flyern, Bannern und im Rundfunk, sowie über die sozialen Medien. In diesem ersten Schritt wurden mittels Beanstandungsanhänger an betroffenen Behältern auf die Fehlwürfe aufmerksam gemacht und zur Nachsortierung des Inhalts aufgerufen. In einer 2. Sortierkampagne soll nun die Entwicklung Fehlwurfquote ermittelt werden. Hier wird vom 28.-30.09.2026 analog das Einzugsgebiet der 1. Sortierkampagne in Eisenach erneut geprüft, um ein möglichst unverfälschtes Ergebnis zu erhalten.
Einige Informationen zur Gelben Tonne kurz erläutert:
Richtige Mülltrennung: Einfache Grundregeln für mehr Durchblick
Die Regeln für richtige Mülltrennung sind grundsätzlich einfach: Alle leeren Verpackungen, die nicht aus Papier, Pappe, Karton oder Glas sind, kommen in die Gelbe Tonne. Das sind zum Beispiel Verpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech oder Verbundmaterialien wie Getränkekartons. Papier, Pappe und Karton werden im Altpapier, leere und pfandfreie Einweg-Glasverpackungen nach den Farben Weiß, Grün und Braun sortiert in Glascontainern gesammelt.
Darf Abfall in den Gelben Tonnen geprüft werden?
Müllwerker*innen und Vermieter*innen dürfen den Inhalt der Gelben Tonnen prüfen. Grundsätzlich dient eine solche Prüfung dazu festzustellen, ob in der Gelben Tonne neben gebrauchten Verpackungen auch Restmüll oder andere falsch entsorgte Abfälle enthalten sind. Aus diesem Grund dürfen gebrauchte Leichtverpackungen nur lose oder in transparenten handelsüblichen Säcken in die Behälter entsorgt werden.
Wie geht es weiter, wenn die Gelbe Tonne erneut falsch befüllt ist?
Wird trotz Kennzeichnung der Gelben Tonne der Aufforderung zur Nachsortierung wiederholt nicht nachgekommen, muss der Inhalt kostenpflichtig entsorgt werden. Die falsch befüllten Behälter können vorübergehend eingezogen und die jeweiligen Nutzer*innen befristet von der Verpackungsentsorgung ausgeschlossen werden
Entstehen Mehrkosten für die Entsorgung der falsch befüllten Gelben Tonnen?
Muss die Gelbe Tonne wegen falscher Befüllung abgeholt und einer separaten Entsorgung zugeführt werden, entstehen zusätzliche Entsorgungsgebühren. Sie betreffen dann beispielsweise Eigentümer*innen oder Vermieter*innen von Ein- oder Mehrfamilienhäusern. In Mietwohnanlagen oder Mietshäusern werden sie in der Regel durch die Hausverwaltung auf die Betriebs- oder Nebenkosten umgelegt. Wird mit der Nachsortierung ein Dienstleistungsunternehmen beauftragt, gilt das auch für deren Kosten.
Mehr Informationen, Tipps und Anregungen bietet die Website der Initiative „Mülltrennung wirkt“.