Sperrmüllentsorgung Kühlgeräte - so bitte nicht!
Bei der Sammlung von Kühlgeräten im Rahmen der Sperrmüllentsorgung, treffen die Müllwerker zunehmend auf Probleme. Zur Entsorgung von Kühlgeräten ist die Anmeldung der Sperrmüllabfuhr erforderlich. Die Geräte können nach separater Auflistung zum angegebenen Entsorungstermin bereitgestellt werden. Die Müllwerker übernehmen im Normalfall den Rest, das Verladen und Abtransportieren. Immer wieder werden aber Geräte bereitgestellt, die befüllt sind. Es ist nicht nur erheblicher Aufwand die Geräte zu leeren, sondern auch ein gesundheitsgefährdender Faktor.
Deshalb hier der Aufruf, Kühlgeräteentsorgung ja- aber SO bitte nicht!
Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass nur vom Inhalt geleerte Kühlgeräte bereitgestellt werden. Inhalt der nicht mehr verwertbar ist, kann über den normalen Hausmüllbehälter entsorgt werden. Der Müllwerker dankt es Ihnen...
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des AZV.