Persönliche Beratung
Für Fragen rund um die Abfallentsorgung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des AZV. Zusätzlich können Bürger der Stadt Eisenach und Umkreis Änderungsmitteilungen im Bürgerbüro der Satdt Eisenach erledigen.
Ihre Ansprechpartner
An-, Um- und Abmeldung und Abfallgebühren Stadt Eisenach inkl. Ortsteile
Ihr Ansprechpartner:
Frau Rommel
An-, Um- und Abmeldung und Abfallgebühren Postleitzahlbereich 99 außer Gerstungen
Ihr Ansprechpartner:
Frau Dänner
An-, Um- und Abmeldungen Postleitzahlbereich 36 außer Bad Salzungen, Moorgrund und Tiefenort
Ihr Ansprechpartner:
Frau Lorke
An-, Um- und Abmeldung und Abfallgebühren Bad Salzungen inkl. Ortsteile, Leimbach, Moorgrund, sowie Gerstungen inkl. Ortsteile
Ihr Ansprechpartner:
Frau Dommel
Sperrmüll
Ihr Ansprechpartner:
Frau Krauß
Vollstreckung
Ihr Ansprechpartner:
Abfallberatung Privathaushalte, Gewerbebetriebe, Einrichtungen, Schulen und Kindergärten
Ihr Ansprechpartner:
Frau Günther
Abfallberatung Privathaushalte, Gewerbebetriebe, Einrichtungen, Schulen und Kindergärten
Ihr Ansprechpartner:
Herr Matz
Bereichsleitung technische Entsorgungswirtschaft stellv. Geschäftsleiter Deponien, Wertstoffhöfe, Müllumladestationen
Ihr Ansprechpartner:
Herr Untheim
Beratung technische Entsorgungswirtschaft Deponien, Wertstoffhöfe, Müllumladestationen
Ihr Ansprechpartner:
Herr Dubiel
Sekretariat des AZV
Ihr Ansprechpartner:
Frau Hernández
Gelbe Tonne Eisenach und Nordkreis
Ihr Ansprechpartner:
Umweltservice Wartburgregion GmbH
Gelbe Tonne Bad Salzungen und Südkreis
Ihr Ansprechpartner:
Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG
Kontaktformular
Dieses Kontaktformular ist für allgemeine Anfragen und Hinweise zu nutzen. Nicht berücksichtigt werden:
1) Mitteilungen nach § 15 Abs. 1 und 2 Abfallsatzung (An-, Ab- und Ummeldungen);
2) Anträge auf Sperrmüllentsorgung;
3) Einzugsermächtigungen;
4) Widersprüche, da diese weiterhin schriftlich und unterschrieben dem AZV zuzusenden sind.
WICHTIGER HINWEIS: Der AZV hat keinen Zugang zur Übermittlung elektronischer Kommunikation nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz eröffnet.
Danke für Ihre Nachricht
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
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