Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis - Stadt Eisenach
Andreasstraße 11 | 36433 Bad Salzungen
Für Fragen rund um die Abfallentsorgung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des AZV. Zusätzlich können Bürger der Stadt Eisenach und Umkreis Änderungsmitteilungen im Bürgerbüro der Stadt Eisenach erledigen. Anträge und Widersprüche können ebenfalls per Email an den AZV übermittelt werden. Für allgemeine Anfragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Andreasstraße 11 | 36433 Bad Salzungen
Markt 22 | 99817 Eisenach
Öffnungszeiten entnehmen sie bitte der Webseite www.eisenach.de
Sie haben Fragen zum Thema An-, Um- und Abmeldung von Abfallgefäßen oder wollen sich über Abfallgebühren informieren? Unsere Ansprechpartner helfen Ihnen gerne weiter. Bitte achten Sie darauf, den passenden Ansprechpartner für ihren Wohnort zu wählen.
Mo. | Di. | Do.
09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 15.00 Uhr
Mi. | Fr.
09.00 - 12.00 Uhr
Sperrmüll/Grünschnitt, Beantragung, Terminvergabe
Bad Salzungen inkl. Ortsteile, Leimbach, Moorgrund,
sowie Gerstungen, Werra-Suhl-Tal inkl. Ortsteile
Stadt Eisenach inkl. Ortsteile
Übriger Bereich PLZ 36xxx sowie Amt Creuzburg
Übriger Bereich Postleitzahl 99xxx
Sie haben Fragen zur Entsorgung von Abfällen? Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Mo. | Di. | Do.
09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 15.00 Uhr
Mi. | Fr.
09.00 - 12.00 Uhr
Bereichsleitung Technische Entsorgungswirtschaft
Stellv. Geschäftsleiter
Abfallberatung Privathaushalte, Gewerbebetriebe, Einrichtungen, Schulen und Kindergärten
Beratung Technische Entsorgungswirtschaft Deponien, Wertstoffhöfe
Sie haben Fragen und finden nicht den richtigen Ansprechpartner? Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Mo. | Di. | Do.
09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 15.00 Uhr
Mi. | Fr.
09.00 - 12.00 Uhr
Sekretariat
Vollstreckung
Ihr Ansprechpartner:
Umweltservice Wartburgregion GmbH
Ihr Ansprechpartner:
Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG
Dieses Kontaktformular ist für allgemeine Anfragen und Hinweise zu nutzen. Nicht berücksichtigt werden:
1) Mitteilungen nach § 15 Abs. 1 und 2 Abfallsatzung (An-, Ab- und Ummeldungen);
2) Anträge auf Sperrmüllentsorgung;
3) Einzugsermächtigungen;
4) Widersprüche, da diese weiterhin schriftlich und unterschrieben dem AZV zuzusenden sind.
WICHTIGER HINWEIS: Der AZV hat keinen Zugang zur Übermittlung elektronischer Kommunikation nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz eröffnet.
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Zurück zur Startseite Auf Kontaktseite bleiben